Sindelfingen, Baden-Württemberg
Lissabon, Portugal
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thorit GmbH für digitale Projekt- und Betriebsdienstleistungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über digitale Projekt- und Betriebsdienstleistungen zwischen der Thorit GmbH, Margret-Fusbahn-Straße 3, 71063 Sindelfingen (nachfolgend “Thorit GmbH”) und ihren Kunden. Sie werden als Anlage zum Angebot der Thorit GmbH Vertragsbestandteil und regeln die entsprechenden Vertragsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Thorit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
b) Vertragssprache und Kundenkreis: Die Vertragssprache ist Deutsch. Angebote und Verträge der Thorit GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB die Leistungen werden nicht gegenüber Verbrauchern erbracht. Mit Annahme des Angebots, spätestens jedoch mit Beginn der Vertragsdurchführung, erkennt der Kunde diese AGB an.
c) Vertragsschluss: Der Vertrag kommt individuell durch ein schriftliches Angebot der Thorit GmbH und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Nebenabreden oder Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der konkrete Leistungsumfang sowie Vergütung und gegebenenfalls Laufzeiten werden im jeweiligen Angebot verbindlich festgelegt. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch die Thorit GmbH erfolgt nicht; der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Angebot und diesen AGB.
d) Änderungen der AGB: Die Thorit GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für zukünftige oder fortlaufende Geschäftsbeziehungen anzupassen oder zu ergänzen, sofern dies zur Schließung von Regelungslücken oder zur Beseitigung von Störungen des vertraglichen Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung erforderlich ist. Über geplante Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen im Voraus per Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Die Thorit GmbH wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
a) Gegenstand der Leistung: Die Thorit GmbH erbringt für ihre Kunden Leistungen im Bereich der digitalen Projekt-Dienstleistungen (etwa Beratung, Entwicklung, Implementierung) sowie Betriebs-Dienstleistungen (z. B. laufende Support- und Managed Services). Der genaue Leistungsumfang und ggf. zu erreichende Ergebnisse werden im jeweiligen Angebot beschrieben. Die Thorit GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen, ohne dass dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden begründet wird. Leistungen Dritter, die mit laufenden Kosten verbunden sind (z. B. Hosting, Domains, SaaS-Tools), wird Thorit im Namen des Kunden beauftragen oder der Kunde wird solche Verträge selbst abschließen; der Kunde trägt in jedem Fall die hieraus entstehenden unmittelbaren Kosten.
b) Termine und höhere Gewalt: Die Leistungszeit und etwaige Meilensteine ergeben sich aus dem konkreten Angebot. Fixtermine sind – sofern nicht ausdrücklich als solche vereinbart – nicht geschuldet. Werden Leistungsfristen durch Umstände verzögert, die außerhalb des Einflussbereichs der Thorit GmbH liegen (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Ausfall von Zulieferern oder unvorhergesehene technische Hindernisse), so verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Die Thorit GmbH informiert den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen. Ist die Leistung aus den genannten Gründen dauerhaft nicht verfügbar, ist die Thorit GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; bereits vom Kunden geleistete Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich zurückerstattet.
c) Leistungserbringung: Die Thorit GmbH erbringt die vertraglichen Leistungen nach bestem Wissen und wirtschaftlich sinnvoll nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik. Sofern nichts anderes vereinbart ist, schuldet die Thorit GmbH keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg; insbesondere übernimmt sie keine Garantie für das Erreichen bestimmter Zielvorgaben des Kunden (z. B. Umsatzziele, Rankings o. ä.). Die Thorit GmbH wird im Rahmen der Leistungserbringung vom Kunden mitgeteilte Zugangsdaten und vertrauliche Informationen ausschließlich für die Vertragsdurchführung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.
§ 3 Vertragsmodell A – Capped Time & Material (T&M)
a) Vergütung nach Aufwand: In diesem Vertragsmodell erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis von Tagessätzen gemäß Angebot. Die Abrechnung der geleisteten Arbeitszeit erfolgt stundengenau, wobei angebrochene Stunden jeweils auf die nächste volle Stunde aufgerundet werden. Jeder Tagessatz deckt die üblichen Arbeitsleistungen eines Tages ab; im Übrigen sind Fahrt- oder Nebenkosten nur erstattungsfähig, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist oder separat vereinbart wurde. Alle genannten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Rechnungsstellung und Zahlung: Die Thorit GmbH stellt dem Kunden im Modell A regelmäßig monatlich eine Rechnung über die bis dahin geleisteten Stunden aus. Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ist die Rechnung ohne Abzüge binnen 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Die Thorit GmbH ist berechtigt, nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Budget-Caps (Budgetobergrenze) vom Kunden zu verlangen. Erst nach Eingang der Anzahlung kann die Thorit GmbH die Arbeiten aufnehmen. Überschreitet der tatsächliche Aufwand die vereinbarte Budgetobergrenze oder wird absehbar, dass dies der Fall sein wird, informiert die Thorit GmbH den Kunden hierüber. Eine Überschreitung des Budget-Caps und Fortführung der Leistungen erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden. Ohne eine solche Zustimmung ist die Thorit GmbH nicht verpflichtet, über das vereinbarte Budget hinaus weitere Leistungen zu erbringen.
c) Vertragslaufzeit und Kündigung: Verträge im Modell A werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine feste Mindestlaufzeit. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ungeachtet einer etwaigen Kündigung verpflichtet sich der Kunde, den im Angebot vereinbarten Budgetrahmen („Budget-Cap“) als verbindlich beauftragten Leistungsumfang vollständig abzurufen oder – sofern kein Abruf erfolgt – die entsprechende Vergütung bis zur Höhe des Budget-Caps zu entrichten. Wird im Angebot ein Mindestbudget definiert, so ist dieses in jedem Fall zahlungspflichtig, unabhängig vom tatsächlichen Abruf. Die Abrechnung erfolgt weiterhin nach tatsächlichem Stundenaufwand auf Basis der vereinbarten Tagessätze, stundengenau (aufgerundet), bis zur vollständigen Ausschöpfung des Budget-Caps. Die Thorit GmbH ist berechtigt, auf Grundlage des vereinbarten Budgets die Ressourcenplanung und Kapazitäten vorzunehmen und hierfür Aufwände zu reservieren.
§ 4 Vertragsmodell B – Managed Service Retainer
a) Vertragslaufzeit und Verlängerung: Bei diesem Vertragsmodell wird eine feste Laufzeit vereinbart, typischerweise 12, 24 oder 36 Monate, wie im jeweiligen Angebot angegeben. Der Vertrag beginnt mit dem im Angebot genannten Startdatum und endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch, sofern er nicht gemäß nachfolgender Regelung verlängert wird. Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer Partei in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit (maximal jedoch um weitere 36 Monate) zu den gleichen Bedingungen. Erfolgt eine Verlängerung, gilt die vorgenannte Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode entsprechend. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b) Leistungen und Stundenkontingent: Die konkreten Leistungen der Thorit GmbH (z. B. Support-Dienstleistungen, Wartung, Beratungsleistung) sowie ein etwaiges monatliches Stunden- oder Leistungskontingent werden im Angebot festgelegt. Ist im Angebot ein monatliches Stundenkontingent vereinbart, kann nicht verbrauchte Leistung aus einem Kalendermonat einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Ein darüberhinausgehender Übertrag ist ausgeschlossen. Nicht genutzte Stunden aus dem Vormonat verfallen endgültig, wenn sie auch im Folgemonat nicht eingesetzt werden. Ansprüche des Kunden auf weitere Übertragung oder Vergütung nicht abgerufener Stunden bestehen nicht. Die Thorit GmbH wird den Kunden bei abzusehender Überlastung des Kontingents informieren; Mehrleistungen sind auf Wunsch des Kunden gegen zusätzliche Vergütung möglich, soweit die Thorit GmbH Kapazitäten hat.
c) Vergütung und Abrechnung: Im Managed Service Retainer erfolgt die Vergütung pauschal entsprechend dem Angebot, entweder in Form monatlicher Raten oder durch jährliche Vorauszahlung für die gesamte Laufzeit, je nach vereinbarter Zahlweise im Angebot. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, stellt die Thorit GmbH ihre Leistungen monatlich nachschüssig in Rechnung (bei jährlicher Zahlung im Voraus entsprechend jährlich zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen in § 5 entsprechend.
§ 5 Zahlungsbedingungen
a) Fälligkeit und Verzug: Zahlungen sind – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Betrags auf dem von der Thorit GmbH angegebenen Konto. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall ist die Thorit GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung kann eine pauschale Mahngebühr von 2,50 € berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
b) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen der Thorit GmbH nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Im Übrigen sind Aufrechnungen oder Leistungsverweigerungsrechte des Kunden ausgeschlossen.
c) Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden: Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Thorit GmbH – unbeschadet weiterer Rechte – berechtigt, die weitere Ausführung der Leistungen vorläufig einzustellen oder zurückzubehalten. Insbesondere kann die Thorit GmbH bei andauerndem Verzug Zugriffsrechte, Deliverables oder Ergebnisse aussetzen bzw. erst nach vollständigem Zahlungseingang herausgeben. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt hiervon unberührt. Sobald sämtliche offenen Beträge beglichen sind, wird die Thorit GmbH die zurückbehaltenen Leistungen unverzüglich wieder erbringen bzw. freigeben.
§ 6 Mitwirkungs- und sonstige Pflichten des Kunden
a) Mitwirkungspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang zu erbringen. Insbesondere wird der Kunde die Thorit GmbH unaufgefordert und unverzüglich mit den nötigen Informationen, Unterlagen, Zugängen und Weisungen versorgen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder förderlich sind. Ferner stellt der Kunde bei Bedarf fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung und genehmigt Zwischenergebnisse oder legt etwaige Änderungswünsche zeitnah fest, damit keine Verzögerungen entstehen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
b) Folgen unterlassener Mitwirkung: Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung auch nach Aufforderung durch die Thorit GmbH und Ablauf einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Frist, so kann die Thorit GmbH nach ihrer Wahl die Leistungserbringung bis zur Nachholung aussetzen und/oder den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf außerordentlich kündigen. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung oder Unterbrechung des Projekts kann die Thorit GmbH außerdem eine angemessene Entschädigung für daraus entstehenden Mehraufwand oder Stillstand verlangen. Diese Entschädigung bemisst sich insbesondere nach der Dauer der Verzögerung und der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung dessen, was die Thorit GmbH an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Ressourcen erwirtschaften kann. Weitergehende Ansprüche der Thorit GmbH bleiben unberührt.
c) Verantwortung für Inhalte und Daten: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, Materialien und Daten, die er der Thorit GmbH im Rahmen des Projekts zur Verfügung stellt. Er sichert zu, dass übermittelte Inhalte sowie die beabsichtigte Nutzung derselben keine Rechte Dritter verletzen und keinen gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Dies betrifft insbesondere (aber nicht abschließend) personenbezogene Daten (Datenschutz), Urheberrechte, Marken-, Namens- oder Kennzeichenrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter. Der Kunde bestätigt mit der Überlassung von Daten an die Thorit GmbH, dass er alle insoweit erforderlichen Erlaubnisse oder Rechtsgrundlagen eingeholt hat. Sollte die Thorit GmbH aufgrund vom Kunden gelieferter Materialien von Dritten wegen Rechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Thorit GmbH von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
d) Datensicherung: Für die Sicherung der vom Kunden übermittelten oder im Rahmen des Projekts entstehenden Daten ist der Kunde mitverantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien aller wichtigen Daten zu erstellen, bevor er sie der Thorit GmbH zur Verfügung stellt, und in angemessenen Intervallen während der Vertragsdurchführung Backups vorzunehmen. Die Thorit GmbH ist zwar bemüht, im eigenen Verantwortungsbereich Datenverluste zu vermeiden, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für vom Kunden übermittelte Informationen. Eine Haftung der Thorit GmbH für Verlust oder Verfälschung von Kundendaten ist ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise eine der Haftungsregeln in § 9 eingreift.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
a) Vertrauliche Informationen: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit von der jeweils anderen Partei erhaltenen oder bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Geheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichneten Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe solcher Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die bei Erhalt bereits öffentlich bekannt oder der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder nachträglich ohne Bruch einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden. Die Thorit GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen (unter Nutzung des Firmennamens und -logos), soweit der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Weitergehende Veröffentlichungen über das Projekt (z. B. Fallstudien) erfolgen nur in Abstimmung mit dem Kunden.
b) Datenschutz und Auftragsverarbeitung: Die Thorit GmbH wird die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten. Soweit der Kunde der Thorit GmbH im Rahmen des Vertrags Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt oder solche Daten übermittelt, darf die Thorit GmbH diese Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und nach Weisung des Kunden verarbeiten. Die Thorit GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. Sofern die Thorit GmbH im datenschutzrechtlichen Sinne als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird (Art. 28 DSGVO), werden die Parteien vor Leistungsbeginn eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung abschließen. Der Kunde seinerseits stellt sicher, dass er berechtigt ist, der Thorit GmbH die betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung zu überlassen (etwa durch Einholung erforderlicher Einwilligungen der Betroffenen oder auf Grundlage anderer Erlaubnistatbestände).
§ 8 Rechte an Arbeitsergebnissen
a) Nutzungsrechte für den Kunden: Die Thorit GmbH räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. entwickelter Software, Dokumentationen, Analysen etc.) ein einfaches (nicht exklusives), räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke ein. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Ein Eigentumsrecht oder ausschließliche Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden dem Kunden nicht übertragen. Die Thorit GmbH bleibt Inhaberin sämtlicher Urheber- und gewerblicher Schutzrechte an den von ihr erbrachten Leistungen und darf die dabei entwickelten Konzepte, Ideen, Verfahren oder Routinen weiterhin frei für andere Projekte verwenden.
b) Keine Weitergabe oder Unterlizenzierung: Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Thorit GmbH ist der Kunde nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen an Dritte zu übertragen, unterzulizenzieren oder Dritten zugänglich zu machen. Die Arbeitsergebnisse sind ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden und dessen verbundene Unternehmen im vertraglich vorgesehenen Umfang bestimmt.
c) Änderungen und Zwischenergebnisse: Bearbeitungen oder Änderungen der von der Thorit GmbH gelieferten Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Thorit GmbH, sofern die Änderungen über eine bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehen. Dies gilt auch für die Einbindung von Teilen der Ergebnisse in andere Werke. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich ebenso auf Teilleistungen und Zwischenergebnisse, die im Rahmen des Projekts entstehen.
d) Sicherungskopien: Der Kunde ist berechtigt, von den Arbeitsergebnissen Sicherungskopien für eigene interne Zwecke anzufertigen und aufzubewahren. Urheberrechtshinweise, Logos, digitale Wasserzeichen und andere Rechtsvermerke der Thorit GmbH, die an den Arbeitsergebnissen angebracht sind, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden, außer die Thorit GmbH stimmt einer Entfernung einzelner Hinweise schriftlich zu oder es ist zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
a) Gewährleistung der Leistungserbringung: Die Thorit GmbH wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mit der bei ihr üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des bekannten Standes von Wissenschaft und Technik erbringen. Etwaige Mängel in Arbeitsergebnissen wird die Thorit GmbH nach Mitteilung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerstellung) beseitigen, sofern es sich um einen Werkvertrag handelt und der Mangel in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für die Thorit GmbH mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Kunde – sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt – nach den gesetzlichen Vorschriften den Vergütungsanspruch angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die untenstehenden Haftungsbeschränkungen. Der Kunde hat etwaige Mängel der Leistung der Thorit GmbH möglichst frühzeitig anzuzeigen und bei der Fehleranalyse bestmöglich mitzuwirken.
b) Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Thorit GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Thorit GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In einem solchen Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine weitergehende Haftung der Thorit GmbH bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; insbesondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige indirekte Folgeschäden.
c) Haftungsausschlüsse und -vorbehalt: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haftet die Thorit GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftung der Thorit GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Daten übernimmt die Thorit GmbH keine Haftung; die Verantwortung liegt insoweit beim Kunden (vgl. § 6 c)). Der Kunde bleibt ferner allein dafür verantwortlich, in regelmäßigen Abständen angemessene Datensicherungen vorzunehmen, um einen Datenverlust zu verhindern – die Thorit GmbH haftet nicht für den Verlust oder die unbeabsichtigte Veränderung von Daten des Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand: Für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Sindelfingen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ist der Kunde in keinem Gerichtsstand in Deutschland ansässig oder unterhält er dort keinen allgemeinen Gerichtsstand, gilt ebenfalls Sindelfingen als Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandregelungen bleiben unberührt.
b) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Kollisionsrechtliche Bestimmungen, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden, finden keine Anwendung.
c) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
d) Schriftformklausel: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform genügt nicht, sofern nicht abweichend vereinbart). Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.